Die aktuelle Ausgestaltung des Gesundheitssystems lässt nur eine eng umgrenzte Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung zu. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass in meiner Privatpraxis Behandlungskosten zunächst von Ihnen selbst zu tragen sind. Eine spätere Erstattung der Therapiekosten bitte ich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung zu erfragen. Diese ist in den meisten Fällen unkompliziert gewährleistet. Bei der Antragsstellung unterstütze ich Sie gern.
Meine Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der aktuell gültigen Fassung (i.d.R. 2,3-facher Steigerungssatz).
Die Übernahme der Kosten ist in den meisten Fällen bei privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und Heilfürsorge problemlos gewährleistet. Ich bitte Sie gleichzeitig, sich bereits im Vorfeld nach den Konditionen Ihres Vertrages zu erkundigen und Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen.
Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patient:innen biete ich in meiner Praxis nicht an.
Bei entsprechender Indikation werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von der Bundeswehr übernommen. Vor Beginn der ersten probatorischen Sitzungen benötigen Sie eine Überweisung durch ihren Truppenarzt. Zum ersten Termin bitte ich Sie den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mitzubringen. Es besteht sodann die Möglichkeit fünf probatorische Sitzungen durchzuführen und bedarfsgerecht einen Antrag über die Übernahme weiterer Therapiesitzungen zu stellen. -Vereinbarung zwischen der Psychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung
Als Beschäftigte:r des Landes Niedersachsen haben Sie die Möglichkeit sich bei psychischen Belastungen an das Care-Netzwerk zu wenden. Nachdem der Bedarf für eine psychotherapeutische Behandlung ermittelt wurde, erfolgt in der Regel eine zeitnahe Vermittlung in die therapeutische Versorgung.
Als Therapeutin bin ich mit meiner Praxis an das Care-Netzwerk angebunden und biete gern Therapie an, sofern ich freie Plätze zu vergeben habe.
Es besteht die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Kosten für die Behandlung werden Ihnen in diesem Fall persönlich in Rechnung gestellt. Eine Abwicklung über die Krankenkasse entfällt. Auch hier richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der aktuell gültigen Fassung (i.d.R. 2,3-facher Steigerungssatz).